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Schutzhundesport
Vorrausetzung für die Teilnahme an einer Schutzhundeprüfung ist das Bestehen der Begleithundeprüfung.
Der Schutzhundesport untergliedert sich in drei Sektionen: Fährtenarbeit, Unterordnung, Schutzdienst.
Bei der Fährtenarbeit ist es die Aufgabe des Hundes, eine gelegte Fährte aufzunehmen und zu verfolgen sowie „verlorene Gegenstände“ des Verfolgten zu finden.
In der Abteilung Unterordnung werden Leinenführigkeit, Freifolge, Apportieren (auch über Hindernisse), Kommandos (Sitz, Steh, Platz, Fuß) oder das Vorausgehen des Hundes trainiert.
Im Schutzdienst hat der Hund einen sog. Helfer (gespielter Scheintäter) u. A. zu stellen, dessen Flucht zu verhindern, seine Angriffe abzuwehren sowie seinen Hundeführer zu sichern, während dieser den Helfer durchsucht und abführt. Zur Ausbildung gehört dazu, dass der Hund lernt, auf Kommando in bestimmten Situationen energisch und feste in einen Schutzärmel (Beute) zu beißen und den Biss auf Kommando zu lösen.
Schutzhundeprüfungen werden in vier verschiedenen Schwierigkeitsstufen (SchH A, SchH 1, SchH 2, und SchH 3) abgelegt.
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